PKV oder GKV - Wie versichere ich mein Kind richtig?

Spätestens wenn das erste Kind unterwegs ist, machen sich die werdenden Eltern Gedanken um die Absicherung ihres Nachwuchses. Dazu gehört an erster Stelle eine optimale Gesundheitsversorgung. Dabei ist vielen nicht klar, welche Möglichkeiten zur Versicherung es gibt, gerade dann wenn ein Elternteil gesetzlich und das andere privat krankenversichert ist.

Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder durch die Familienmitversicherung versichert. Dies gilt sogar dann, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen, solange sie sich zum Beispiel in Ausbildung befinden und nicht mehr als maximal 400 Euro monatliches Einkommen haben. Anders ist es wenn ein oder beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung versichert sind. Sind beide privat versichert, muss auch das Kind privat versichert werden. Ist nur ein Elternteil privat versichert, kann das Kind durchaus auch in der Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils mitversichert werden. Dies geht allerdings nur dann, wenn der privat Versicherte kein Einkommen über der Jahresentgeltgrenze von derzeit 49.500 Euro brutto im Jahr und ein regelmäßig höheres Einkommen als der gesetzlich versicherte Elternteil hat. Ist dies doch der Fall, muss auch hier das Kind in der privaten Krankenversicherung versichert werden.

Vorteile der privaten Krankenversicherung für Kinder

Dabei gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Mitversicherung. Das heißt das Kind muss eigenständig versichert werden, was bei mehreren Kindern durchaus eine enorme finanzielle Belastung darstellen kann. Jedoch bietet die private Krankenversicherung auch Vorteile gegenüber der gesetzlichen. So werden in der Regel mehr Leistungen erstattet und es ist beispielsweise oft leichter Facharzttermine zeitnah zu vereinbaren. Zudem ist keine Gesundheitsprüfung notwendig, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim privaten Krankenversicherer eines Elternteils angemeldet wird. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn das Kind angeborene Krankheiten hat, die sonst zu Risikozuschlägen führen würden. Allerdings ist zu beachten, dass das Kind im gleichen Tarif wie die Mutter oder Vater versichert wird. Ist dies zum Beispiel der Basistarif, man möchte für sein Kind aber umfangreichere Leistungen, dann muss ein anderer Tarif gewählt werden. Dann hat der Versicherer jedoch die Möglichkeit eine Gesundheitsprüfung zu verlangen. Mehr zum Thema Versicherung für Kinder finden Sie hier.

Oktober 20, 2011 | Finanzen